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   BVerwG, 22.06.2023 - 2 C 11.21   

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BVerwG, 22.06.2023 - 2 C 11.21 (https://dejure.org/2023,14339)
BVerwG, Entscheidung vom 22.06.2023 - 2 C 11.21 (https://dejure.org/2023,14339)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juni 2023 - 2 C 11.21 (https://dejure.org/2023,14339)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 33 Abs. 2 und Abs. 5; SHBesG § 39a
    Vollständige Abschmelzung von Leistungsbezügen von Professoren durch Anrechnung einer Grundgehaltserhöhung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Vollständige Abschmelzung von Leistungsbezügen von Professoren durch Anrechnung einer Grundgehaltserhöhung

  • Wolters Kluwer

    Vollständige Anrechnung individueller Leistungsbezüge von Professoren auf die allgemeine Erhöhung des Grundgehalts; Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes bei der Anrechnungsregelung

  • rewis.io

    Vollständige Abschmelzung von Leistungsbezügen von Professoren durch Anrechnung einer Grundgehaltserhöhung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Vollständige Abschmelzung von Leistungsbezügen von Professoren durch Anrechnung einer Grundgehaltserhöhung

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Schleswig-holsteinische Regelung zur Anpassung der Professorenbesoldung verfassungskonform

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Schleswig-holsteinische Regelung zur Anpassung der Professorenbesoldung verfassungskonform

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Schleswig-holsteinische Regelung zur Anpassung der Professorenbesoldung verfassungskonform

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Leistungsbezüge der schleswig-holsteinischen Professoren

  • forschung-und-lehre.de (Kurzinformation)

    Besoldung von Professoren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 179, 186
  • NVwZ 2024, 57
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 21.09.2017 - 2 C 30.16

    Besoldungsreform für Professoren in Rheinland-Pfalz

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2023 - 2 C 11.21
    Im Rahmen dieser Verpflichtung zu einer dem Amt angemessenen Alimentierung hat der Gesetzgeber die Attraktivität der Dienstverhältnisse für überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte, das Ansehen des Amts in den Augen der Gesellschaft, die vom Amtsinhaber geforderte Ausbildung und seine Beanspruchung zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 21. September 2017 - 2 C 30.16 - BVerwGE 159, 375 Rn. 10 f.).

    Die Zulässigkeit leistungsbezogener Besoldungselemente setzt voraus, dass ein gesetzlicher Rahmen den Anlass und die Möglichkeiten der Leistungsgewährung bestimmt, die Leistung aufgrund Verwaltungsentscheidung bewilligt wird und diese Bewilligungsentscheidung in die Bezügeberechnung eingeht (BVerwG, Urteil vom 21. September 2017 - 2 C 30.16 - BVerwGE 159, 375 Rn. 12 f.).

    Im Besoldungsrecht der Hochschullehrer gelten demgegenüber Abweichungen von diesen Grundsätzen, die es ermöglichen, durch die Gewährung zuvor vereinbarter Leistungsbezüge die erforderliche und hinreichende Attraktivität des Berufs der Hochschullehrer sicherzustellen, um so qualifizierte Professoren für diese Stellen zu gewinnen und zu behalten (BVerwG, Urteil vom 21. September 2017 - 2 C 30.16 - BVerwGE 159, 375 Rn. 15 f.).

    Da - wie ausgeführt - die Gewährung von Leistungsbezügen auf der Grundlage einer zuvor getroffenen Berufungs- oder Bleibevereinbarung eine eigenständige Rechtsposition begründet, die den Schutz des Art. 33 Abs. 5 GG genießt, greift die mit der Anrechnungsregelung gesetzlich angeordnete Reduzierung der gewährten Leistungsbezüge in diese Rechtsposition ein (BVerwG, Urteil vom 21. September 2017 - 2 C 30.16 - BVerwGE 159, 375 Rn. 21 f.).

    Im Bereich des Besoldungsrechts können solche sachlichen Gründe insbesondere dann gegeben sein, wenn sie ihre Rechtfertigung im System der Beamtenbesoldung finden; ein Abstellen allein auf finanzielle Erwägungen ist allerdings unzulässig (BVerwG, Urteil vom 21. September 2017 - 2 C 30.16 - BVerwGE 159, 375 Rn. 25 f. m. w. N.).

    In den bereits entschiedenen Konstellationen zur Rechtslage in Rheinland-Pfalz (BVerwG, Urteil vom 21. September 2017 - 2 C 30.16 - BVerwGE 159, 375), Nordrhein-Westfalen (BVerwG, Urteil vom 6. Juni 2019 - 2 C 18.18 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 153) und Bayern (BVerwG, Urteil vom 6. Juni 2019 - 2 C 36.18 - juris) war eine vollständige Abschmelzung bereits gewährter Leistungsbezüge indes nicht vorgesehen.

    Betrifft die zu prüfende Maßnahme oder Regelung ein Gebiet, in dem der Normgeber über ein weites Ermessen verfügt, so ist ein Gleichheitsverstoß nur dann anzunehmen, wenn sich im Hinblick auf die Eigenart des geregelten Sachbereichs ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die Regelung schlechthin nicht finden lässt, die Regelung also willkürlich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256 ; BVerwG, Urteile vom 24. November 2011 - 2 C 57.09 - BVerwGE 141, 210 Rn. 31 und vom 21. September 2017 - 2 C 30.16 - BVerwGE 159, 375 Rn. 29 f.).

    Diesen Anforderungen genügt die streitige Regelung, weil der sachliche Grund darin besteht, dass die gesamte Besoldung für Professoren zum 1. Januar 2013 umgestellt worden ist und Leistungsbezüge, welche aufgrund von seitdem getroffenen Entscheidungen gewährt werden, den Inhalt der neuen Regelung berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 21. September 2017 - 2 C 30.16 - BVerwGE 159, 375 Rn. 32).

    Damit musste allen Hochschullehrern bekannt sein, dass in allen betroffenen Ländern die Regelungen zur W-Besoldung neu zu fassen waren (BVerwG, Urteil vom 21. September 2017 - 2 C 30.16 - BVerwGE 159, 375 Rn. 33 ff.).

    Demzufolge durften die Professoren nicht mehr auf den Bestand ihrer Leistungsbezüge vertrauen (BVerwG, Urteil vom 21. September 2017 - 2 C 30.16 - BVerwGE 159, 375 a. a. O. Rn. 35).

  • BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10

    "W-Besoldung der Professoren"

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2023 - 2 C 11.21
    Die aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur W-Besoldung (Urteil vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 - BVerfGE 130, 263) erforderliche Neuordnung der Professorenbesoldung lässt auch eine vollständige Anrechnung individueller Leistungsbezüge auf die allgemeine Erhöhung des Grundgehalts zu.

    Mit Urteil vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 - (BVerfGE 130, 263 ) hat das Bundesverfassungsgericht die Umstellung von der C-Besoldung auf die W-Besoldung durch das Professorenbesoldungsreformgesetz als verfassungswidrig beanstandet.

    Die von der Neuregelung betroffenen Professoren mussten infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 - (BVerfGE 130, 263) mit einer vollständigen Neuregelung des Besoldungssystems rechnen.

    Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts lässt sich auch entnehmen, dass dem Gesetzgeber bei der Neugestaltung ein Spielraum zukam, der sowohl die Höhe der Grundgehaltssätze als auch die Ausgestaltung der Leistungsbezüge als Variablen enthielt (BVerfG, Urteil vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 - BVerfGE 130, 263 ).

  • BVerfG, 02.05.2012 - 2 BvL 5/10

    Rückwirkende Neuregelung der vorübergehenden Erhöhung des versorgungsrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2023 - 2 C 11.21
    Zwar ist von einer echten Rückwirkung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Mai 2012 - 2 BvL 5/10 - BVerfGE 131, 20 ) auszugehen.

    Da das Rückwirkungsverbot jedoch seine Grundlage im Vertrauensschutzprinzip findet (BVerfG, Beschluss vom 2. Mai 2012 - 2 BvL 5/10 - BVerfGE 131, 20 ), kann selbst eine echte Rückwirkung ausnahmsweise zulässig sein, wenn auf Seiten des Betroffenen kein schutzwürdiges Vertrauen (mehr) vorhanden ist.

    Das ist etwa der Fall, wenn die Rechtslage unklar oder verworren ist oder wenn ein Zustand allgemeiner und erheblicher Rechtsunsicherheit eingetreten ist (BVerfG, Beschluss vom 2. Mai 2012 - 2 BvL 5/10 - BVerfGE 131, 20 ).

  • BVerwG, 06.06.2019 - 2 C 18.18

    Alimentationsprinzip; Anrechnung; Anrechnungsregelung; Berufungsvereinbarung;

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2023 - 2 C 11.21
    In den bereits entschiedenen Konstellationen zur Rechtslage in Rheinland-Pfalz (BVerwG, Urteil vom 21. September 2017 - 2 C 30.16 - BVerwGE 159, 375), Nordrhein-Westfalen (BVerwG, Urteil vom 6. Juni 2019 - 2 C 18.18 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 153) und Bayern (BVerwG, Urteil vom 6. Juni 2019 - 2 C 36.18 - juris) war eine vollständige Abschmelzung bereits gewährter Leistungsbezüge indes nicht vorgesehen.

    Ein derartiges Abstandsgebot gilt für die durch Leistungsbezüge begründeten Besoldungsunterschiede von Professoren nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juni 2019 - 2 C 18.18 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 153 Rn. 19).

  • BVerfG, 05.05.2015 - 2 BvL 17/09

    R 1-Besoldung der Jahre 2008 bis 2010 in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2023 - 2 C 11.21
    Abgesehen vom Sonderfall der Festsetzung einer angemessenen (Grund-)Besoldungshöhe (vgl. BVerfG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u. a. - BVerfGE 139, 64 Rn. 129 f.) schuldet der Gesetzgeber - bzw. der Verfasser des Gesetzentwurfs - keine Begründung, sondern ein Gesetz.
  • BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvR 883/14

    Verfassungsbeschwerden gegen verzögerte Besoldungsanpassungen für sächsische

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2023 - 2 C 11.21
    Die Beamtenalimentation ist gestuft (vgl. bereits BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 1960 - 2 BvL 7/60 - BVerfGE 11, 203 sowie aktuell etwa Beschluss vom 23. Mai 2017 - 2 BvR 883/14 u. a. - BVerfGE 145, 304 Rn. 75 m. w. N.) und richtet sich nach dem Inhalt des dem Beamten übertragenen statusrechtlichen Amts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvL 11/04 - BVerfGE 117, 372 ).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2023 - 2 C 11.21
    Betrifft die zu prüfende Maßnahme oder Regelung ein Gebiet, in dem der Normgeber über ein weites Ermessen verfügt, so ist ein Gleichheitsverstoß nur dann anzunehmen, wenn sich im Hinblick auf die Eigenart des geregelten Sachbereichs ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die Regelung schlechthin nicht finden lässt, die Regelung also willkürlich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256 ; BVerwG, Urteile vom 24. November 2011 - 2 C 57.09 - BVerwGE 141, 210 Rn. 31 und vom 21. September 2017 - 2 C 30.16 - BVerwGE 159, 375 Rn. 29 f.).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2023 - 2 C 11.21
    Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Einführung des Stichtags und die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientieren und damit sachlich vertretbar sind (stRspr, BVerfG, Urteil vom 5. Juli 1989 - 1 BvL 11/87 u. a. - BVerfGE 80, 297 ; Beschluss vom 27. Februar 2007 - 1 BvL 10/00 - BVerfGE 117, 272 ; Kammerbeschluss vom 19. Mai 2015 - 2 BvR 1170/14 - FamRZ 2015, 1263 Rn. 41).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvL 11/04

    Versorgungsbezüge aus dem Beförderungsamt: Wartefrist von drei Jahren

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2023 - 2 C 11.21
    Die Beamtenalimentation ist gestuft (vgl. bereits BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 1960 - 2 BvL 7/60 - BVerfGE 11, 203 sowie aktuell etwa Beschluss vom 23. Mai 2017 - 2 BvR 883/14 u. a. - BVerfGE 145, 304 Rn. 75 m. w. N.) und richtet sich nach dem Inhalt des dem Beamten übertragenen statusrechtlichen Amts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvL 11/04 - BVerfGE 117, 372 ).
  • BVerfG, 03.07.1985 - 2 BvL 16/82

    Schulleiter

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2023 - 2 C 11.21
    Das Amt im statusrechtlichen Sinn kennzeichnet die dem Beamten verliehene Rechtsstellung; es wird traditionell nach der Amtsbezeichnung, dem Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe und der Laufbahn bestimmt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 1985 - 2 BvL 16/82 - BVerfGE 70, 251 ).
  • BVerfG, 19.05.2015 - 2 BvR 1170/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anwendung der Stichtagsregelung des §

  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

  • BVerwG, 24.11.2011 - 2 C 57.09

    Ruhegehalt; Versorgungsbezüge; Mitglied der Bundesregierung; Bundesminister;

  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvL 7/60

    Beförderungsschnitt

  • BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04

    Keine Ballungsraumzulage für Beamte zum Ausgleich der erhöhten

  • BVerfG, 07.11.1979 - 2 BvR 513/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Liquidationsrechts von Chefärzten

  • BVerwG, 06.06.2019 - 2 C 36.18

    Zustehen der Grundgehaltserhöhung eines an einer Hochschule tätigen Professors

  • VerfG Schleswig-Holstein, 02.02.2024 - LVerfG 4/23

    Fraktionsmindestgrößen und Bürgerbeteiligung

    (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2023 - 2 C 11.21 -, juris Rn. 28).
  • BVerwG, 22.06.2023 - 2 C 4.22

    Bremer Regelung zur Besoldung von Professoren verfassungswidrig

    Denn der Bremische Gesetzgeber ist nicht dem Beispiel anderer Landesgesetzgeber gefolgt, die die Grundgehaltssätze erhöht und diese Erhöhung auf bereits bestehende Leistungsbezüge der Professoren angerechnet haben (z. B. BVerwG, Urteile vom 21. September 2017 - 2 C 30.16 - BVerwGE 159, 375, vom 6. Juni 2019 - 2 C 18.18 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 153 und vom 22. Juni 2023 - 2 C 11.21 -).
  • BVerwG, 22.06.2023 - 2 C 14.21

    Prof. Dr. O. ./. Dienstleistungszentrum des Landes Schleswig-Holstein - Änderung

    Unerheblich ist auch, dass eine spürbare Absenkung des Niveaus der Leistungsbezüge nach der allgemeinen Erhöhung der Grundbezüge ausweislich der Angaben der für die Bearbeitung von Leistungsbezügen zuständigen Mitarbeiterin des Beklagten in der mündlichen Verhandlung der Parallelsache BVerwG 2 C 11.21 nicht bestätigt werden konnte.
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